5 Promille für die kfb
27.05.2020
Jede Steuerpflichtige bestimmt selbst, wer die 5 und 8 Promille erhalten soll. Um sie der Katholischen Frauenbewegung zu geben, braucht man dafür nur die Steuernummer angeben: 80008900211 und unterschreiben. Dies erfolgt beim Abfas-sen der Steuererklärung oder über das Formblatt CU, ohne eine Steuererklärung zu machen. Wenn die Promi-leanteile nicht zugewiesen werden, können diese Gelder nicht für soziale Zwecke in Südtirol verwendet werden. Vergelt‘s Gott!
5 Promille für die kfb -8 Promille für die Katholische Kirche
Mit freundlicher Unterstützung von:



